Infos anfordern

Erfahren Sie mehr über unsere Arbeit!

Stiften

Jetzt mitstiften und Teil des Netzwerks werden!

Spenden

Protestbewegungen direkt unterstützen!

Aktivismus stärken

Spenden Sie für unsere Bewegungsarbeiter­*innen!

Infos anfordern

Erfahren Sie mehr über unsere Arbeit!

Stiften

Jetzt mitstiften und Teil des Netzwerks werden!

Spenden

Protestbewegungen direkt unterstützen!

Aktivismus stärken

Spenden Sie für unsere Bewegungsarbeiter­*innen!

Infos anfordern

Erfahren Sie mehr über unsere Arbeit!

Stiften

Jetzt mitstiften und Teil des Netzwerks werden!

Spenden

Protestbewegungen direkt unterstützen!

Aktivismus stärken

Spenden Sie für unsere Bewegungsarbeiter­*innen!

Infos anfordern

Erfahren Sie mehr über unsere Arbeit!

Stiften

Jetzt mitstiften und Teil des Netzwerks werden!

Spenden

Protestbewegungen direkt unterstützen!

Aktivismus stärken

Spenden Sie für unsere Bewegungsarbeiter­*innen!

Mitmachen

Steuerliche Absetzbarkeit

Die Bewegungsstiftung ist vom Finanzamt Verden als gemeinnützig anerkannt. Zuwendungen, das heißt Spenden und Zustiftungen, mindern in bestimmten Grenzen das zu versteuernde Einkommen.

Mit Inkraftreten des »Gesetzes zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements« gelten seit dem 1. Januar 2007 großzügigere Regelungen für die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden und Zustiftungen.

Zuwendungen in das Kapital einer Stiftung (Zustiftungen) können bis zu einer Million Euro bei der Einkommensteuer abgesetzt werden – unabhängig davon, ob die Stiftung bereits besteht oder neu errichtet wird. Die steuerliche Absetzung kann über 10 Jahre verteilt werden.

Bis zu 20 Prozent des Einkommens können jedes Jahr als Spende an gemeinnützige Vereine und Stiftungen zugewendet werden. Dieser Betrag ist unbegrenzt vortragbar, d.h. eine sehr hohe Spende in einem Jahr kann zu einem deutlich späteren Zeitpunkt abgesetzt werden.

Wird Vermögen aus einer Erbschaft oder Schenkung innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall bzw. innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Schenkung an eine Stiftung weiter geleitet, dann entfällt die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer.

Gut zu wissen:
Alle Infos und Fakten

Stiften & Spenden