Vermächtnis
Sie können die Bewegungsstiftung auch mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis bedenken. Eine solche Regelung - die sich in wenigen Sätzen im Testament treffen lässt - sollte aber gut bedacht sein. Wir vermitteln Ihnen gerne eine kompetente Beratung.
In unserer Erbschaftsbroschüre haben wir die wichtigsten Infos zu dem Thema zusammengetragen. Außerdem finden Sie darin Erfahrungsberichte von Menschen, die geerbt haben oder vererben werden. Mit dem Online-Formular unten können Sie die kostenlose Broschüre bestellen.