Förderentscheidungen

Starthilfe- und Kampagnenförderung

Im ersten Halbjahr hat die Bewegungsstiftung über 110.000 Euro für Starthilfe- und Kampagnenförderung an Initiativen vergeben, die sich für eine gerechte, solidarische Gesellschaft einsetzen. Die Förderung ging an Projekte, die sich unter anderem für soziale und steuerliche Gerechtigkeit, Klimaschutz, antirassistische Arbeit und die rechtliche Unterstützung von trans*, inter* und nicht-binären Menschen einsetzen. Mehr zu den neuen Förderprojekten.

Mit der Basisförderung unterstützt die Bewegungsstiftung langfristig Projekte, die bereits Teil der Stiftungsgemeinschaft sind. In der letzten Antragsrunde 2024 wurden Bloque Latinoamericano, IZDA Chemnitz – Internationales Zentrum für Demokratie und Aktion e.V., Language Justice Network und das Poliklinik Syndikat mit insgesamt über 230.000 Euro gefördert. Weitere Infos zu unserem Förderprogrammen.

 

Basisförderung

Über 230.000 Euro für eine solidarische Gesellschaft

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Medienberichte

Frankfurter Rundschau

Ein gerechtes, transparentes und verlässliches Gemeinnützigkeitsrecht stärkt die Zivilgesellschaft und ermöglicht Wandel unabhängig davon, welchen Weg die Regierung in den kommenden Jahren einschlagen wird. Unser Gastbeitrag in der Frankfurter Rundschau.

Wie wir unser Geld anlegen

Stiftungsvermögen als politischer Hebel

Die Bewegungsstiftung unterstützt gesellschaftlichen Wandel nicht nur mit ihrer Förderung, sondern auch mit ihrem Vermögen. Dazu legt sie ihr Stiftungskapital von rund 7 Millionen Euro nach strengen ethisch-nachhaltigen Kriterien an – zum Beispiel in Wohnprojekten, Agrarkooperativen und Windenergieanlagen. Mehr Infos

Unser Beratungspool

Wissenstransfer in sozialen Bewegungen

Du bist in sozialen Bewegungen aktiv und deine Gruppe braucht externe Beratung oder Unterstützung, etwa bei der Moderation, beim Fundraising oder bei der Öffentlichkeitsarbeit? Mit dieser Datenbank kannst du die passenden Berater*innen für euer Thema suchen. Darüber hinaus fördern wir auf Antrag Beratungskosten in Höhe von maximal 3.000 Euro.