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Die Bewegungsstiftung – Anstoßgeber für soziale Bewegungen
Stiftung&Sponsoring 1/2006
Die Bewegungsstiftung sieht sich in der Tradition progressiver US-amerikanischer Gemeinschaftsstiftungen, die seit 30 Jahren einen grundlegenden gesellschaftlichen Wandel fördern.
von Jörg Rohwedder, Lübeck, und Felix Kolb, Verden
BUNDESWEITE GEMEINSCHAFTSSTIFTUNG
Seit einigen Jahren interessieren sich zunehmend auch Personen mit kleineren und mittleren Vermögen für die Gründung einer Stiftung. Sofern sie gut beraten werden, entscheiden sie sich häufig für die Zustiftung in eine Gemeinschaftsstiftung, anstatt eine eigene kleine Stiftung zu errichten. Eine Gemeinschaftsstiftung erlaubt es, mit relativ geringen individuellen Beiträgen ein Stiftungsvermögen aufzubauen, das trotzdem groß genug ist, aus seinen Erträgen die Stiftungszwecke effektiv zu verfolgen. Dabei werden die Verwaltungskosten auf viele Köpfe verteilt und es wird ein Wissens- und Erfahrungsaustausch der Stifter und Stifterinnen ermöglicht.
Die Bewegungsstiftung wurde als Gemeinschaftsstiftung konzipiert. Im Unterschied zu den Bürgerstiftungen handelt es sich bei ihr um eine bundesweit und international tätige Organisation, deren Stifterinnen und Stifter aus Deutschland, Österreich und der Schweiz kommen. Die derzeit 53 stimmberechtigten Stifter haben zwischen 5000 und 400.000 € in die Stiftung eingebracht. Sie partizipieren über den Beirat der Stifter an der Entscheidungsfindung, arbeiten in Gremien wie der erweiterten Geschäftsführung oder dem Anlageausschuss mit, geben Interviews und stellen die Stiftung in ihrem Freundes- und Bekanntenkreis vor.
DEMOKRATISCHE STRUKTUREN
Die zunehmende Ungleichverteilung ökonomischer Ressourcen steht in einem wachsenden Spannungsverhältnis zum Prinzip politischer Gleichheit, das sich prägnant im Diktum »Ein Mensch – eine Stimme« ausdrückt. Es gehört zu den zentralen Anliegen der Bewegungsstiftung, einen Beitrag zur gesellschaftlichen Demokratisierung zu leisten. So entschieden die zehn Gründungsstifter folgerichtig, die Vergabe der Fördermittel nicht allein zu übernehmen, sondern möglichst viele Kompetenzen an Bord zu holen.
An wichtigen Entscheidungen sollten alle an der Stiftungsarbeit beteiligten Gruppen mitwirken können, insbesondere auch Vertreter der geförderten Projekte. Entsprechend setzt sich der fünfköpfige Stiftungsrat zusammen: Je eine Person wird von den Stiftern und den geförderten Projekten gewählt. Die übrigen drei Mitglieder sind Personen des öffentlichen Lebens, die als Repräsentanten des gesellschaftlichen Interesses berufen werden.
ETHISCHE GELDANLAGE
Viele Stiftungen reduzieren ihre Geldanlagestrategie allein auf Sicherheit und Rendite. In der Bewegungsstiftung sind die Akteure davon überzeugt, dass alles Handeln einer Stiftung ihrem Zweck dienen soll. Deshalb halten sie die Art und Weise, wie eine Stiftung ihr Vermögen anlegt, für ebenso bedeutsam wie ihre Fördertätigkeit. Der derzeit siebenköpfige Anlageausschuss hat eine verbindliche Richtlinie erarbeitet. Sie definiert eine Reihe von Negativ- und Positivkriterien, nach der das Kapital der Bewegungsstiftung angelegt wird.
Eine Stiftung, die eine ethisch orientierte Geldanlage verfolgt, erzielt eine doppelte Dividende: Durch ihre Zuschüsse fördert sie progressive gesellschaftliche Veränderungen, durch eine entsprechende Geldanlagestrategie wird ihre Wirkung noch gesteigert. Die Bewegungsstiftung fördert etwa die Arbeit von Robin Wood gegen die ökologisch schädliche Verstromung von Braunkohle. Und zwar mit Erträgen aus dem Stiftungskapital, das zum Teil in die Erzeugung regenerativer Energien investiert wurde.
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