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Die Richtlinien unserer Geldanlage
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Wir legen unser Vermögen gemäß unserer Richtlinien zur ethisch-nachhaltigen Geldanlage (PDF, 194 KB) an. Diese Kriterien hat der stiftungseigene Anlageausschuss erarbeitet, der auch über die Einhaltung wacht. Die Entscheidung über die einzelnen Kapitalanlagen trifft der Stiftungsrat. Dabei unterscheiden wir Kriterien der Mittelverwendung von konventionellen Kriterien der Geldanlage wie Sicherheit, Ertrag und Verfügbarkeit.
Die wichtigsten Kriterien der Mittelverwendung unterteilen wir in sogenannte Negativkriterien und in Positivkriterien.
Ein Verstoß gegen die Negativkriterien schließt ein Produkt von unserer Geldanlage aus. Unsere Liste von Negativkriterien stimmt in wesentlichen Teilen mit den Negativkriterien der kritischen Aktionäre überein. Sie schließt zum Beispiel eine Geldanlage in Rüstung, Atomtechnologie und Kinderarbeit aus.
Die Positivkriterien helfen hingegen, die Geldanlagen auszuwählen, die wir vorrangig für das Vermögen der Bewegungsstiftung nutzen wollen. Wir investieren vor allem in Unternehmen und Projekte, die soziale oder technische Innovation erproben, eine alternative Struktur aufbauen oder regenerative Energie erzeugen.
Kein Geld für Rüstung, Atomkraft oder Kinderarbeit!
Wir investieren kein Geld in ein Produkt, das gegen unsere Negativkriterien verstößt. Diese stimmen in wesentlichen Teilen mit den Negativkriterien der kritischen Aktionäre überein. Das bedeutet: Vom Vermögen der Bewegungsstiftung fließt kein Cent in Rüstung, Ausbeutung, Atomkraft oder Kinderarbeit!
Mehr Geld für sozialen Wandel!
Stattdessen wählen wir mit Hilfe der Positivkriterien Geldanlagen aus, die unseren ethischen Maßstäben entsprechen. Das bedeutet: Wir investieren in Unternehmen und Projekte, die soziale und technische Innovationen erproben, zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beitragen und soziale und ökologische Standards einhalten.
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