15. Mit uns kann man Bewegungen anstoßen - über das eigene Leben hinaus

Mit einem Vermächtnis an die Bewegungsstiftung kann man auch nach seinem Tod für Bewegung sorgen. Doch was gilt es beim Thema Testament und Erbschaft zu beachten? Fünf Tipps dazu von Ursel Etzel, Fachanwältin für Erbrecht.
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