Antragsschluss Bewegungsstiftung
Noch bis zum 04. September können soziale Bewegungen Förderanträge an die Bewegungsstiftung stellen.
Die Bewegungsstiftung fördert soziale Bewegungen in ihren mittel- und
langfristigen Kampagnen für einen sozialen Wandel. Dabei hat sie es sich zum Ziel gesetzt, vor allem die Bereiche der Arbeit sozialer Bewegungen zu fördern, bei denen andere Geldgeber sich regelmäßig zurückziehen: Protest und Aktion in Form von Kampagnen.
Alle eingehenden Anträge werden zunächst von der erweiterten Geschäftsführung auf ihre grundsätzliche Übereinstimmung mit den Förderrichtlinien überprüft. Auf der Basis der Empfehlung des Beirates der StifterInnen wird der Stiftungsrat dann Ende Oktober 2012 über die Anträge entscheiden. Telefonische Auskünfte zum Stand eingereichter Anträge können wir nicht erteilen.
Anträge sollen ausschließlich als PDF-Datei eingereicht werden an folgende E-Mailadresse: antrag@bewegungsstiftung.de . Mehr Infos zur Antragstellung unter: www.bewegungsstiftung.de/antragstellung.html
| 23.01.12 17:33



