StifterIn werden - Anstöße für soziale Bewegungen geben

Susann Haltermann ist eine von über 120 StifterInnen der Bewegungsstiftung
Mit einer Zustiftung ab 5.000 Euro können Sie StifterIn der Bewegungsstiftung werden. Damit erhalten Sie ein lebenslanges Stimmrecht im Beirat der StifterInnen. Damit können Sie sich aktiv an der Auswahl der Förderprojekte beteiligen und mit anderen StifterInnen beraten, wie die Stiftung sich entwickeln soll.
StifterIn zu werden ist ganz einfach: Überweisen Sie Ihre Zustiftung mit dem Verwendungszweck »Zustiftung Bewegungsstiftung« auf unser Konto. Alternativ können Sie uns auch eine Einzugsermächtigung erteilen. Ob Computer oder Haus - die Bewegungsstiftung freut sich auch über Sachwerte, die gestiftet werden. Zuwendungen an die Bewegungsstiftung sind steuerlich absetzbar.
Inwieweit Sie als StifterIn in der Öffentlichkeit präsent sind, entscheiden Sie selbstverständlich selbst. Ob Sie anonym bleiben, nur den anderen StifterInnen bekannt werden oder in der Öffentlichkeit namentlich als StifterIn genannt werden - das liegt ganz bei Ihnen.
Ich will StifterIn werden:
Hinweis zum Datenschutz:
Ihre Formulardaten werden über eine sichere verschlüsselte Verbindung (SSL) an uns übermittelt und von uns elektronisch erfasst und gespeichert. Dies ist notwendig, um die Abbuchung durchzuführen und Ihnen eine steuerlich absetzbare Spendenquittung zusenden zu können. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Hinweis zum Lastschriftverfahren:
Durch die Nutzung des Lastschriftverfahrens anstelle von Einzelüberweisungen oder Dauerauftrag erleichtern Sie uns die Arbeit und helfen uns dabei, die Verwaltungskosten niedrig zu halten. Wenn Sie Ihre Daten nicht über das Internet übermitteln möchten, können Sie das Zustiftungsformular auch als PDF (80 KB) herunterladen, ausdrucken und uns per Post oder Fax zusenden.



