Online-Demo nicht strafbar
Internet-Protest gegen Abschiebepraxis der Lufthansa war legal
Die von der Stiftung bridge geförderte Kampagne »free online protest« der Initiative »Libertad!« war erfolgreich: Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 22. Mai 2006 geurteilt, dass die 2001 durchgeführte Online-Demo gegen die Lufthansa keine strafbare Nötigung war.
Zum Prozess gegen einen der Initiatoren wurde die Kampagne »free online protest« gestartet. Ziel war die Verteidigung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Internet und der Nutzung des Netzes als Raum für politische Proteste. Das Internet ist trotz seiner Virtualität reale Öffentlichkeit. Angestrebt wurde ein grundlegendes Urteil, ob mittels Demonstrationen online genauso frei Meinungen geäußert werden dürfen wie offline.
Das große Ziel wurde nun erreicht: Der 2005 in 1. Instanz wegen Nötigung verurteilte Aktivist der Initiative »Libertad!« wurde freigesprochen.
Grund für den Rechtsstreit war Deutschlands erste Online-Demo, zu der 2001 rund 250 Gruppen und Einzelpersonen aus der Menschenrechtsarbeit, der Asylpolitik, von Gewerkschaften und NGOs aufgerufen hatten. Mehr als 10.000 Menschen protestierten gegen die Beteiligung der Lufthansa AG an Abschiebungen und legten dabei deren Webseite zeitweise lahm. Die Luftfahrtgesellschaft erstattete Anzeige. Nach vierjährigen Ermittlungen kam es zum Prozess.
Durch den Freispruch wird klar: Das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit - wie es Art. 11 der europäischen Menschenrechtskonvention vorsieht - ist online genauso zu achten wie offline!
www.libertad.de
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