Frage und Antwort
Fragen zur Organisation der Bewegungsstiftung
Wer entscheidet über die Förderung von Projekten?
Über die Förderung entscheidet der Stiftungsrat. Dieser setzt sich aus je einer VertreterIn der StifterInnen und der geförderten Projekte sowie aus drei Personen mit besonderen Kenntnissen oder Erfahrungen über oder in sozialen Bewegungen zusammen.
Eine solche Zusammensetzung ermöglicht es, verschiedene Blickwinkel einzunehmen. Außerdem wird durch die Beteiligung von Personen mit besonderen Kenntnissen über soziale Bewegungen Expertenwissen berücksichtigt. So kann das zur Förderung vorhandene Geld so effektiv wie möglich eingesetzt werden.
Die Stifterinnen haben die Möglichkeit, Empfehlungen an den Stiftungsrat auszusprechen. Dafür treffen sie sich zweimal jährlich, um Anträge zu lesen und darüber zu diskutieren, welche Projekte ihnen förderwürdig erscheinen. Ihre Empfehlung wird von der VertreterIn der StifterInnen im Stiftungsrat eingebracht.
Wie können StifterInnen an der Auswahl der Projekte mitwirken?
Zweimal jährlich findet der Beirat der StifterInnen statt, bei dem über die eingereichten Förderanträge diskutiert wird. Die StifterInnen wählen ihre Favoriten aus, die sie dem Stiftungsrat zur Förderung empfehlen. Außerdem gibt es die Möglichkeit sich als Vertreterin der StifterInnen in den Stiftungsrat wählen zu lassen und dort über die Förderung mitzuentscheiden.
Wie wird das Stiftungskapital der Bewegungsstiftung angelegt?
Wir wollen, dass unser Geld dort eingesetzt wird, wo es in unserem Sinne wirkt. Wir haben uns bei der Anlage des Stiftungsvermögens ethisch-nachhaltigen Standards verordnet. So stellen wir sicher, dass kein Cent unseres Vermögens in Rüstung, Kinderarbeit oder Umweltzerstörung fließt. Stattdessen investieren wir das Stiftungskapital in Unternehmen und Projekte, die soziale und technische Innovationen erproben, zur Lösung gesellschaftlicher Probleme beitragen und soziale und ökologische Standards einhalten. Die Standards nach denen wir uns richten, können Sie hier nachlesen. Unsere Anlagestrategie wird auch auf unserer Webseite transparent gemacht - im Unterschied zu vielen anderen Stiftungen, die darüber keine Rechenschaft ablegen. Auch unser Portfolio können Sie hier anschauen.
Wie deckt die Bewegungsstiftung ihre Verwaltungskosten?
Der überwiegende Teil der Kosten für die Verwaltung wird von Spenden für den Aufbau der Stiftung gedeckt, die extra zu diesem Zweck von unseren StifterInnen aufgebracht werden. Die übrigen Verwaltungskosten werden aus den Anlagen des Stiftungsvermögens gedeckt. Spenden für den Zuschusstopf werden ausschließlich für die Förderung von Projekten genutzt, sie finanzieren also keine Personalkosten oder ähnliches.
Für den Zeitraum 2002-2009 stehen einer Förderung von insgesamt 1,4 Millionen Euro und dem Stiftungsvermögen von 4,5 Millionen Euro Verwaltungskosten von einer Million Euro gegenüber.
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