Frage und Antwort
Fragen zur Beteiligung
Wie kann ich die Bewegungsstiftung unterstützen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten die Bewegungsstiftung zu unterstützen. StifterIn können sie durch eine Zustiftung ab 5.000 Euro werden. Über die Verwendung der Beträge können Sie im Beirat der StifterInnen mit entscheiden.
Es gibt auch die Möglichkeit, die Bewegungsstiftung im Testament als Empfängerin von Erbschaften und Vermächtnissen zu bedenken.
Sie können aber auch einfach Geld spenden. Entweder finanziert die Bewegungsstiftung damit den weiteren Aufbau der Stiftung oder das Geld fließt über den Zuschußtopf zu 100 Prozent an unsere Förderprojekte
Eine weitere Möglichkeit ist es, eine unserer BewegungsarbeiterInnen als PatIn zu unterstützen.
Wenn sie aktiv bei der Bewegungsstiftung mitarbeiten wollen und sich noch im Studium oder in der Ausbildung befinden, können Sie das im Rahmen eines Praktikums tun.
Mehr Informationen zu Möglichkeiten der Unterstützung finden Sie hier
Wie kann ich StifterIn werden?
Ab einer Zustiftung von 5.000 Euro kann man StifterIn werden. Diesen Betrag überweisen sie unter den Verwendungszweck »Zustiftung Bewegungsstiftung« auf das Konto der Bewegungsstiftung. Für Zustiftungen können Sie gerne unser Onlineformular nutzen. Dieses finden Sie hier.
Zustiftungen und Spenden an die Bewegungsstiftung sind steuerlich absetzbar. Eine Bescheinigung über ihre Zustiftung und Spende schicken wir Ihnen am Anfang des Folgejahres zu.
Wer sind die StifterInnen der Bewegungsstiftung?
Die StifterInnen der Bewegungsstiftung haben unterschiedliche soziale Hintergründe und kommen aus verschiedenen Generationen. Die typische BewegungsstifterIn gibt es nicht. Alle StifterInnen eint der Wunsch, etwas von ihrem Geld abzugeben und dadurch einen Beitrag für eine gerechtere Welt zu leisten.
Haben StifterInnen die eine hohe Summe spenden, mehr Rechte als StifterInnen die geringere Beträge stiften?
Die Bewegungsstiftung ist eine Gemeinschaftsstiftung, in der alle StifterInnen die gleichen Mitbestimmungsmöglichkeiten haben. Diese stehen jedem unabhängig von der Höhe der gestifteten Summe zu.
Kann ich auch mit weniger Geld als 5000 Euro mitmachen?
Zustiftungen sind erst ab 5.000 Euro möglich. Zahlungen sind auch in Raten möglich. Das volle Stimmrecht erhalten Sie aber erst, wenn Sie 5.000 Euro gestiftet haben.
Wer erfährt von Ihrer Zustiftung?
Das liegt in Ihrem eigenen Ermessen. Wenn Sie es nicht weitersagen wollen, erfährt niemand von Ihrer Zustiftung. Sie können auch innerhalb der Bewegungsstiftung anonym bleiben. In diesem Fall erfahren lediglich der Vorstand und die mit der Buchhaltung betrauten Mitarbeiter in der Geschäftsstelle von Ihrer Zustiftung.
Wenn Sie möchten, können Sie als StifterIn aber auch öffentlich agieren und uns bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unterstützen - dazu gibt es viele Gelegenheiten.
Wie könnnen sich StifterInnen aktiv einbringen?
Einmal jährlich sind alle StifterInnen zur Strategiewerkstatt und zweimal jährlich zum Beirat der StifterInen eingeladen. Dort können Sie sich austauschen, Projekte kennen lernen und über die Projektförderung mit entscheiden. Außerdem gibt es eine Reihe von Arbeitsgruppen zu Themen wie Projektevaluation, Antragsbewertung und Fundraising, an denen sich StifterInnen beteiligen können. Einige StifterInnen geben der Idee der Bewegungsstiftung ein Gesicht. Sie stehen für Gespräche mit Medien zur Verfügung.
Welche Möglichkeiten der Begegnung mit anderen StifterInnnen gibt es?
Alle StifterInnen werden regelmäßig zu Veranstaltungen eingeladen. Zweimal im Jahr trifft sich der Beirat der StifterInnen um die Kampagnen zu diskutieren, die die Bewegungsstiftung fördern will.
Einmal im Jahr findet die Strategiewerkstatt statt, bei der die geförderten Projekte und die StifterInnen zusammentreffen und die weitere Entwicklung der Stiftung diskutieren.
Außerdem finden regelmäßig weitere Treffen, Tagungen und Seminare statt, die sich an Vermögende und andere Interessierte richten und für eine Beteiligung an der Stiftung wirbt. Auch hierzu sind die StifterInnen herzlich eingeladen.
Kann ich mein gestiftetes Geld auch wieder zurückfordern?
Geld das einmal gestiftet wurde, kann nicht wieder zurückerstattet werden. Es wird bei der Bewegungsstiftung langfristig angelegt. Mit den Zinserträgen fördert die Bewegungsstiftung Projekte. Als StifterIn haben Sie ein lebenslanges Stimmrecht im Beirat der StifterInnen.
Wie kann ich die Bewegungsstiftung im Testament berücksichtigen?
Um die Bewegungsstiftung testamentarisch zu berücksichtigen reichen einige Sätze in Ihrem Testament. Wenn sie überlegen, der Bewegungsstiftung etwas zu hinterlassen, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter und vermitteln Ihnen erfahrene Fachanwälte. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Wie kann ich spenden?
Wenn Sie die Arbeit der Bewegungsstiftung unterstützen wollen, können Sie auch spenden. Spenden werden zu 100 Prozent für die Förderung der von der Bewegungsstiftung unterstützten Organisationen genutzt.
Ihre Spende an die Bewegungsstiftung ist steuerlich absetzbar. Eine Spendenbescheinigung schicken wir Ihnen am Anfang des Folgejahres zu.
Wenn Sie an die Bewegungsstiftung spenden wollen, können sie das hier tun.
Was ist der Unterschied zwischen Stiften und Spenden?
Zwischen Stiften und Spenden gibt es einige Unterschiede. Eine Stiftung ist rechtlich dazu verpflichtet, das Vermögen, dass sie aus Zustiftungen erhält, langfristig anzulegen. Eine Förderung kann nur aus dem Anlagegewinn erfolgen. Es wird also nicht die gesamte Zustiftung an die Projekte weitergeleitet, sondern nur der Erlös aus der Anlage. Dafür wirkt eine Stiftung nicht nur kurzfristig, sondern kann für einen langen Zeitraum planen und handeln.
Spenden sind von der Pflicht zur Anlage befreit und gehen zu einhundert Prozent in die Förderung sozialer Bewegungen. Als SpenderIn haben Sie im Gegensatz zur StifterIn keine Möglichkeit der Mitbestimmung.
Wenn Sie beide Formen der Unterstützung sinnvoll finden, gibt es die Möglichkeit, das Geld zum Teil zu stiften und zum Teil zu spenden.
Was sind BewegungsarbeiterInnen?
BewegungsarbeiterInnen sind Menschen, die sich ganz der Unterstützung und Beratung von Kampagnen und Aktionen widmen. Sie wollen damit Umwege, Abwege und Irrwege verhindern helfen und dafür sorgen, dass die Mittel effektiv eingesetzt werden. Die Bewegungsstiftung unterstützt sieben dieser BewegungsarbeiterInnen mit Geld, dass PatInnen an die Stiftung spenden.
Wie kann ich PatIn werden?
PatIn können Sie werden, indem Sie durch einen regelmäßigen Beitrag BewegungsarbeiterInnen unterstützen. Im Gegenzug berichtet ihnen der/die BewegungsarbeiterIn regelmäßig über seine/ihre Aktivitäten, über neue Ereignisse und Erfolge. Ein Onlineformular für das Abschließen einer Patenschaft finden Sie hier.
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