Beobachtungsliste
Auf Empfehlung des Anlageausschusses setzt der Stiftungsrat Geldanlage auf die Beobachtungsliste, wenn die Anlage in einigen wichtigen Bereichen nicht mit unserer Anlagerichtlinie übereinstimmt, an dem Engagement aber dennoch festgehalten werden soll.
Anlagen in der Beobachtungsliste werden im Rahmen der halbjährlichen Sitzungen des Anlageausschusses überprüft.
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