Antragstellung
Der Antragsschluss für Anträge an die Bewegungsstiftung ist jeweils der erste Dienstag im April und September. Antragsschluss für die nächste Förderrunde ist somit der 3. September 2013 - ebenso für unsere Treuhandstiftung Stiftung bridge. Mehr Informationen zu Terminen und Formalien finden Sie hier.
Wichtige Hinweise zur Förderstrategie
Die Bewegungsstiftung und die Stiftung bridge vergeben zwei Formen der Förderung: die Kampagnenförderung und die Basisförderung. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt Förderstrategie. Für eine Basisförderung können sich nur Organisationen bewerben, mit denen wir bereits vertrauensvoll zusammengearbeitet haben. Für eine Kampagnenförderung können sich alle interessierten Organisationen bewerben. Allerdings fördern wir nur die Projekte, die unseren Kampagnenrichtlinien (PDF, 72 KB) entsprechen. Deshalb sollten diese vor Antragstellung genau gelesen werden. Die wichtigsten Informationen hier in Kurzform:
Was wird gefördert?
Die Stiftung fördert vor allem mittel- und langfristige Kampagnen, Maßnahmen also, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und im öffentlichen Raum mit einer Forderung zu einer gesellschaftlichen Veränderung präsent werden. Dazu sollen (müssen aber nicht zwingend) auch Formen des öffentlichen Protests verwendet werden. Dabei reicht die Bandbreite des Protests von Online-Demonstrationen mittels Webseiten über kleine öffentlichkeitswirksame Aktionen bis hin zu Demonstrationen und Aktionen zivilen Ungehorsams.
Ein Zuschuss wird für Kampagnen im Allgemeinen vergeben. Die Stiftung prüft nicht, in welche Einzelmaßnahme das Geld fließt, sondern inwieweit das politische Ziel erreicht worden ist.
Kongresse, Seminare und pädagogische Arbeit, Begegnungsreisen, Bücher, Broschüren und Filmdokumentationen sind wichtiger Bestandteil von sozialen Bewegungen. Sie erfüllen allein aber nicht die notwendigen Kriterien für eine Förderung durch die Stiftung. Soziale Dienstleistungen (etwa Beratungsstellen), Schulen, Kindergärten, Hebammenpraxen u.ä. werden ebenfalls nicht gefördert, es sei denn, die Aktiven dort setzen sich in Aktionen beispielsweise dafür ein, dass solche sozialen Dienstleistungen weiter öffentlich finanziert werden.
Die Stiftung will mit der Förderung einen Unterschied machen. Die Antragssumme soll daher am Gesamtbudget der Kampagne einen Anteil von mindestens 10-15% ausmachen. Gefördert werden können nur gemeinnützige Vereine. Es muss also für jede beantragte Kampagne ein solcher Verein unter den Trägern sein.
Der Bewegungsstiftung fehlen die Kapazitäten, um Anträge aus dem Ausland direkt abwickeln zu können. Anträge in Verbindung mit ausländischen Partnern oder mit Aktionen im Ausland können nur von Organisationen mit Sitz in Deutschland gestellt werden.
Formales und Termine
Eingehende Anträge werden sorgfältig geprüft, bewilligte Anträge haben ein vierstufiges Bewertungsverfahren zu durchlaufen. Für die damit befassten Menschen bedeutet das zweimal im Jahr eine hohe Belastung, zumal uns von Runde zu Runde mehr Anträge erreichen. Wir akzeptieren daher nur noch Anträge, die nicht zu lang und leicht lesbar sind.
Das bedeutet:
Anzahl der Wörter: höchstens 2.000 (Wenn Sie keine Möglichkeit haben, die Wörter durch das Textverarbeitungsprogramm zählen zu lassen, beachten Sie vor allem die folgenden Anforderungen:)
Schriftgröße: mindestens 11 Punkt
Zeilenabstand: mindestens 1,15-fache Zeilenhöhe
Seitenränder: mindestens 2 cm oben / unten / rechts / links
Papierformat: DIN A4 längs
Seitenanzahl: höchstens 4 Seiten Antragtext plus 1 Seite Finanzierungsplan
Dateiformat: PDF, maximal zwei Dateien (eine für den Antrag, eine für den Finanzierungsplan), möglichst nur eine
Dateigröße: maximal 200 KB (auf Bilder und aufwändiges Design verzichten)
Mehr nicht: keine zusätzlichen Informationen, kein Anschreiben als PDF-Datei oder im Antragstext.
Jeder Antrag auf Förderung muss eine Kampagnenbeschreibung sowie einen Ausgaben- und Finanzierungsplan beinhalten. (Zur Orientierung: Ein Musterfinanzplan findet sich unter Downloads unter dem Punkt „Förderung“ oder direkt hier).
Die strikte Einhaltung der formalen Kriterien soll gewährleisten, dass alle Anträge die gleiche Chance haben, sich zu präsentieren. Die Gremien, die über die Anträge entscheiden, arbeiten überwiegend ehrenamtlich und sollen nicht durch zu viel Informationen überlastet werden. Zudem weisen AntragstellerInnen, die sich an die formalen Bedingungen gehalten haben, nach, das sie ihr Anliegen knapp aber verständlich darstellen können.
Bitte beachten Sie: Anträge, die diese Vorgaben nicht erfüllen, werden ohne Berücksichtigung des Inhalts aus formalen Gründen abgelehnt.
Antragsschluss für die Bewegungsstiftung ist jeweils der erste Dienstag im April und September. Der nächste Termin ist damit der 3. September 2013. Bitte schicken Sie die Unterlagen an: antrag@bewegungsstiftung.de
Die Stiftung bridge hat normalerweise nur einen jährlichen Antragsschluss. Der nächste ist der 1. April 2014. Nach Antragsschluss dauert es in der Regel acht Wochen, bis die Gremien der Stiftung entschieden haben. Wir informieren die Antragssteller dann über das Ergebnis.
Leider reicht das Geld der Stiftung nicht aus, um alle Projekte zu fördern, die die Förderkriterien erfüllen. Derzeit gibt es pro Förderrunde etwa 15-20 förderungswürdige Anträge, von denen aber in der Regel nur drei wirklich gefördert werden können.
Voranfrage
Wenn Sie nach der Lektüre unserer Richtlinien zur Kampagnenförderung nicht sicher sind, ob Ihr Vorhaben eine Kampagne im Sinne unserer Richtlinien darstellt, dann schreiben Sie frühzeitig vor Antragschluss eine Voranfrage (halbseitige Zusammenfassung) und senden Sie uns diese per E-Mail an voranfrage@bewegungsstiftung.de oder voranfrage@stiftung-bridge.de zu. Um eine Antwort rechtzeitig vor den Terminen der Antragstellung zu erhalten, muss die Voranfrage für die Antragsrunde im September 2013 spätestens bis zum 23. Juli 2013 bei uns eingegangen sein. Wir melden uns innerhalb von sechs Wochen bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung, ob sich eine Antragstellung lohnt. Voranfragen, die nach dem 23. Juli bei uns eingehen, werden möglicherweise erst nach Abschluss der Antragsbearbeitung der laufenden Förderrunde beantwortet.
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