Sprachauswahl:

Deutsch : English

Logo des Netzwerks Wandelstiften

Wir sind Mitglied im Netzwerk Wandelstiften


Logo Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Wir unterstützen die Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Pfad:

BewegungsstiftungFörderung : Antragstellung

Antragstellung

Der Antragsschluss für die Bewegungsstiftung ist jeweils der erste Dienstag im April und im September. Antragsschluss für die nächsten Förderrunde ist somit der 3. April 2012. Der nächste Antragsschluss unserer Treuhandstiftung Stiftung bridge ist ebenfalls der 3. April 2012. Die Stiftung bridge hat nur eine Förderrunde im Jahr. Mehr Informationen zu Terminen und Formalien finden Sie hier.

Wichtige Hinweise zur Förderstrategie

Die Bewegungsstiftung und die Stiftung bridge vergeben zwei Formen der Förderung: die Kampagnenförderung und die Basisförderung. Weitere Informationen dazu finden Sie unter dem Menüpunkt Förderstrategie.  Für eine Basisförderung können sich nur Organisationen bewerben, mit denen wir bereits vertrauensvoll zusammengearbeitet haben. Für eine Kampagnenförderung können sich alle interessierten Organisationen bewerben. Allerdings fördern wir nur die Projekte, die unseren Kampagnenrichtlinien (PDF, 123 KB)  entsprechen. Deshalb sollten diese vor Antragstellung genau gelesen werden. Die wichtigsten Informationen hier in Kurzform:

Was wird gefördert?

Die Stiftung fördert vor allem mittel- und langfristige Kampagnen, Maßnahmen also, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und im öffentlichen Raum mit einer Forderung zu einer gesellschaftlichen Veränderung präsent werden. Dazu sollen (müssen aber nicht zwingend) auch Formen des öffentlichen Protests ver­wendet werden. Dabei reicht die Bandbreite des Protests von Online-Demonstra­tionen mittels Webseiten über kleine öffentlichkeitswirksame Aktionen bis hin zu Demonstrationen und Aktionen zivilen Ungehorsams.

Ein Zuschuss wird für Kampagnen im Allgemeinen vergeben. Die Stiftung prüft nicht, in welche Einzelmaßnahme das Geld fließt, sondern inwieweit das politische Ziel erreicht worden ist.

Kongresse, Seminare und pädagogische Arbeit, Begegnungsreisen, Bücher, Bro­schüren und Filmdokumentationen sind wichtiger Bestandteil von sozialen Bewe­gungen. Sie erfüllen allein aber nicht die notwendigen Kriterien für eine Förderung durch die Stiftung. Soziale Dienstleistungen (etwa Bera­tungs­stellen), Schulen, Kindergärten, Hebammenpraxen u.ä. werden ebenfalls nicht ge­fördert, es sei denn, die Aktiven dort setzen sich in Aktionen beispielsweise dafür ein, dass solche sozialen Dienstleistungen weiter öffentlich finanziert werden.

Die Stiftung will mit der Förderung einen Unterschied machen. Die An­tragssumme soll daher am Gesamtbudget der Kampagne einen Anteil von min­destens 10-15% ausmachen. Gefördert werden können nur gemeinnützige Vereine. Es muss also für jede beantragte Kampagne ein solcher Verein unter den Trägern sein.

Der Bewegungsstiftung fehlen die Kapazitäten, um Anträge aus dem Ausland direkt abwickeln zu können. Anträge in Verbindung mit ausländischen Partnern oder mit Aktionen im Ausland können nur von Organisationen mit Sitz in Deutschland gestellt werden.

Formales und Termine

Ein Antrag sollte vier Seiten nicht über­schreiten und muss zusammen mit einer Kosten- und Finanzaufstellung (max. eine Seite) per Mail in einer PDF an folgende Adresse geschickt werden: antrag@bewegungsstiftung.de. Der Antrag soll nicht per Post geschickt werden! Für die Kostenaufstellung finden Sie hier einen Musterfinanzplan (83 KB, PDF), an dem Sie sich orientieren können.

Die verwendete Schriftgröße darf nicht kleiner sein als 11 pt. Es muss ein Seitenrand von 2 cm zu allen Seiten eingehalten werden. Diese strengen formalen Kriterien sollen gewährleisten, dass alle Anträge die gleiche Chance haben, sich zu präsentieren und unsere ehrenamtlich arbeitenden Gremien nicht durch zu lange Anträge überlastet werden.

Bitte beachten Sie: Anträge, die diese Vorgaben nicht erfüllen, werden ohne Berücksichtigung des Inhalts aus formalen Gründen abgelehnt.

Antragsschluss für die Bewegungsstiftung ist jeweils der erste Dienstag im April und September. Der nächste Termin ist damit der 3. April 2012. Die Stiftung bridge hat einen jährlichen Antragsschluss zum ersten Dienstag im April. Der nächste Antragsschluss ist auch hier also auch der 3. April 2012. Nach Antragsschluss dauert es in der Regel acht Wochen, bis die Gremien der Stiftung entschieden haben. Wir informieren die Antragssteller dann über das Ergebnis.

Leider reicht das Geld der Stiftung nicht aus, um alle Projekte zu fördern, die die Förderkriterien erfüllen. Derzeit gibt es pro Förderrunde etwa 15-20 förderungswürdige Anträge, von denen aber in der Regel nur drei wirklich gefördert werden können.

Voranfrage

Wenn Sie nach der Lektüre unserer Richtlinien zur Kampagnenförderung nicht sicher sind, ob Ihr Vorhaben eine Kampagne im Sinne unserer Richtlinien darstellt, dann schreiben Sie frühzeitig vor Antragschluss eine Voranfrage (halbseitige Zusam­menfassung) und senden Sie uns diese per E-Mail zu. Um eine Antwort rechtzeitig vor den Terminen der Antragstellung zu erhalten, muss die Voranfrage für die Frühjahrsantragsrunde 2012 spätestens bis zum 21. Februar 2012 bei uns eingegangen sein. Wir melden uns innerhalb von sechs Wochen bei Ihnen mit einer ersten Einschätzung, ob sich eine Antragstellung lohnt.


Dieser Text ist zu den Bedingungen der Creative Commons-Lizenz »Namensnennung-NichtKommerziell-KeineBearbeitung 2.0 Deutschland« freigegeben.


Termine

Alle Termine  :  iCal


Aktuelles